Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Huforthopädin und Kunde als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot der Huforthopädin annimmt.

c) Die Huforthopädin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Huforthopädin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen könne. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Huforthopädin für die bis zur Ablehnung entsandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Die Huforthopädin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Huforthopädie zur Befundung, Beratung, und Bearbeitung anwendet.

b) In der Regel werden von der Huforthopädin Methoden angewendet, die nach DIfHO Ausbildungslehrplan geschult wurden.

d) die Huforthopädin darf keine tierärztlichen Diagnosen stellen oder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Kunden

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kunde nicht verpflichtet. Die Huforthopädin ist jedoch berechtigt, die Bearbeitung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint.

§ 4 Honorierung der Huforthopädin

a) Die Huforthopädin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Huforthopädin und Kunde vereinbart sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste aufgeführt sind. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.

b) Die Honorare sind für jede Behandlung vom Kunden in bar oder per Überweisung zu bezahlen. Nach Abschluss einer Behandlung erhält der Kunde eine Rechnung.

c) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Huforthopädin nicht gestattet. 

d) Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln und anderen Hilfsmitteln ist der Huforthopädin oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte von der Huforthopädin in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung

a) Die Huforthopädin behandelt die Kundendaten vertraulich

c) Die Huforthopädin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Foto Dokumentation).

§ 6 Rechnungsstellung

a) Der Kunde erhält nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der Huforthopädin, den Namen und die Anschrift sowie die Kontaktdaten des Kunden. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

§ 7 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegtwerden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragpartei vorzulegen.

§ 8 Streitbeilegung

Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Die Huforthopädin ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

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